Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist nicht an Krankenkassen gebunden. Daher benötigen Sie bei einem Wahlarzt auch keine Überweisung, keinen Krankenschein und auch keine E-Card. Die Leistungen werden vorerst direkt mit Ihnen verrechnet. Sie bekommen einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den erbrachten Leistungen und Ihrer Krankenkasse ab.